Schmuggler in der Karfreitagnacht 1771
Am 29. März 1771, in der Nacht des Karfreitag, stießen zwei Zöllner auf eine Ochsenherde, die anscheinend bei Hjortlund illegal über die Kongeå geführt worden war. Das anschließende Gerichtsverfahren dauerte fünf Jahre.
Zöllner sind auf der Wacht
Die Karfreitagnacht 1771 war kalt und klar. Am Himmel schien der Vollmond und die zugefrorene Kongeå leuchtete im Mondlicht. Dies war vielleicht nicht die beste Nacht, um eine Rinderherde über den Fluss zu schmuggeln. Aber einige Männer aus Jedsted und Jernved versuchten es trotzdem. Die Umstände waren ja insofern günstig, dass man den Fluss wegen des Eises leicht überqueren konnte. Ungünstig war nur, dass die Nacht so hell war.
Am selben Abend ritten Christian Hess und Jens Borring, zwei zum Zolldistrikt Ribe gehörende Zöllner, durch die Gegend östlich von Hjortlund. Da entdeckten sie 20 bis 30 Ochsen. Die Herde war vermutlich gerade über den Grenzfluss getrieben worden und die Beamten sahen auch, wie zwei Personen in Richtung Ribe fortliefen.
Kongeå bei Hjortlund. Foto: Torben Meyer.
Die Flucht
Sofort beeilten sich die beiden Zöllner, die beiden Viehtreiber und die Herde einzufangen. Es gelang auch, einen der beiden zu fangen, doch der andere flüchtete weiter nach Westen. Sein Begleitpferd konnten die Zöllner allerdings festhalten, aber die Herde aufzuhalten, war weitaus schwieriger. Denn tauchte plötzlich wie aus dem Nichts eine Menschenmenge auf.
Daher war es den Zöllnern nicht möglich, die Herde zusammenzuhalten und die Tiere liefen in alle Richtungen fort. Die Zöllner sagten später, dass die plötzlich auftauchenden Leute sie gehindert hätten, die Herde festzuhalten. Die Herde hätte nach Ribe gebracht werden sollen – als Beweismittel für den Schmuggel. Außerdem hätte dies den beiden Zöllnern eine ansehnliche Belohnung eingebracht. Niedergeschlagen mussten sich die Zöllner nun ohne Rinder nach Ribe begeben. Aber immerhin hatten sie einen der Viehtreiber und die beiden Pferde festhalten und mitnehmen können.
Der Bericht der Zöllner
Dieses Ereignis hatte noch ein langes Nachspiel. Denn die Zöllner hatten einige der plötzlich auftauchenden Menschen erkannt. Diese und andere wurden später im Gerichtsverfahren als Zeugen vernommen. Nicht weniger als 81 Zeugen wurden verhört.
Die Zöllner kamen in Ribe an und erstatteten am Karsamstag in der Zollstation ihren Bericht. Demzufolge seien sie am Abend vorher, etwa um 22 Uhr, bei Hjortlund Patrouille geritten und hätten dort eine Herde von 20 oder 30 Kühen oder Ochsen erblickt, die aus Jütland über die Kongeå geführt worden seien.
Die Viehherde sei von zwei berittenen Personen begleitet gewesen, von denen eine außer dem Pferd, auf dem sie ritt, noch ein zweites mitgeführt habe. Die Zöllner hätten selbstverständlich die beiden Pferde sowie die Viehherde konfisziert, aber als der eine Viehtreiber geflüchtet sei, seien plötzlich Leute aus Hjortlund aufgetaucht und hätten ihnen die konfiszierten Rinder wieder abgenommen.
Die Zöllner berichteten weiter, sie hätten unter den versammelten Personen Christen Christensen aus Hjortlund und Niels Knudsen aus Jernved erkannt und falls man diese und alle übrigen erforderlichen Personen aus Hjortlund und Jernved verhörte, so würde sich die Sache schnell aufklären lassen.
Das Gerichtsverfahren
Freilich spielte die schwerfällige Bürokratie nicht ganz mit und so konnte die erste Gerichtssitzung erst am 2. November 1772 stattfinden. Nach fünf Jahren mit vielen Gerichtsterminen ergab sich, dass in der betreffenden Vollmondnacht zweifellos versucht worden war, eine Rinderherde und einige Pferde, die in Jernved und Hillerup gekauft waren, über die Zollgrenze zu schmuggeln. Die Tiere sollten an den Käufer, einen Sonnich Nissen, gleich südlich des Flusses bei Linnetskov abgeliefert werden.
Eine weitere Hauptrolle spielte Niels Knudsen aus Jernved. Er hatte nämlich die Tiere eingekauft, die dann geschmuggelt werden sollten.
Hagen Jørgensen aus Jernved war ebenfalls beteiligt. Er war wohl eher als Händler und nicht als Viehtreiber beteiligt. Allerdings war er in der betreffenden Nacht in Hjortlung in der Menschenmenge gesehen worden. Er wurde später ein wohlhabender Mann, unter anderem durch Viehhandel – so wohlhabend, dass er später das Gut Ørndrup auf der Insel Mors kaufen konnte.
Aus Hillerup kam ein weiterer Beteiligter, der später ebenfalls Gutsherr wurde, nämlich Peder Nissen. Er erwarb das Gut Spøttrup in Salling. Seine Beteiligung war wohl kaum wesentlich und er war sicher nicht als Viehtreiber beteiligt. Hierfür hätten die Bauern einen Pächter, Knecht oder eigene erwachsene Kinder verwendet.
Das Urteil
Die Eigentümer der Tiere mussten Geldstrafen, Zollabgaben und Gerichtskosten bezahlen. Die beteiligten Knechte, die kein ja Geld hatten, erhielten jeweils acht Tage Zivilarrest bei Wasser und Brot. Der geflüchtete Viehtreiber und eine Person, die kein Geständnis ablegen wollte, wurden zu je 14 Tagen Arrest verurteilt.
Im Urteil wird das Gerichtsverfahren als umfassend und langwierig bezeichnet. Das trifft zu, denn das Verfahren begann im November 1772 und wurde erst nach 68 Gerichtssitzungen im Oktober 1776 abgeschlossen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass sich die Zeugen darauf beriefen, sie könnten sich kaum mehr an Einzelheiten erinnern. Besondere Mühe haben sie sich aber wohl auch nicht gegeben.
Autoren: Magne Juhl und Ole Steinmeier, Jernved Sognearkiv
Quellen und Literatur:
Landsarkivet for Nørrejylland: B9-1070, Ribe Stiftamt: Kommission i en sag om toldsvig. Kommissionsprotokol 1772-1776. Strichcode 8027666881.
Landsarkivet for Nørrejylland: B9-1071, Ribe Stiftamt: Kommission i en sag om toldsvig. Dokumenter til kommissionsprotokollen 1772-1776. Strichcode 8027666871.
Magne Juhl: Forsøg på smugleri over Kongeåen langfredag nat 1771 i: Fra Ribe Amt 2009, s. 19-33.
Magne Juhl: En smuglersag ved Kongeåen ved Jernved og Hjortlund 1771, afskrift af de originale protokoller. Findes på Jernved Sognearkiv og Landsarkivet for Nørrejylland.
Jernved Sognearkiv, siehe http://gredstedbroegnen.dk/foreninger/sognarkivet/